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Das Diözesanarchiv sammelt die Archive der katholischen Kirche in Luxemburg, insbesondere der Erzdiözese und der Pfarreien, aber auch von religiösen Gemeinschaften, Privatpersonen oder katholischen Vereinigungen.
Die Sammlung umfasst Dokumente, Urkunden, Chartas und Siegel, Karten und Pläne, Stand- und Bewegtbilder, Tonbänder, elektronische Archive und Drucksachen.
Die Tektonik des Diözesanarchivs gliedert sich in drei Hauptgruppen. An erster Stelle steht die Zentralüberlieferung des Bistums mit dem Schriftgut der Diözesankurie und der diözesanen Räte, Kommissionen und Dienststellen. Die zweite Hauptgruppe umfasst die Pfarrarchive, die Pfarrmatrikelbücher und die Deliberationsregister der Kirchenfabriken. Die dritte Gruppe beinhaltet die Nachlässe, welche vornehmlich von Geistlichen herrühren, sowie Deposita katholischer Orden und Vereinigungen.
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Auf dem Portal Matricula stellt das Diözesanarchiv der privaten und wissenschaftlichen
Forschung mehr als 200.000 Digitalisate von Matrikelbüchern des 17. bis 20. Jahrhunderts frei
zur Verfügung. Der Benutzer kann die Recherchen zu den Pfarreien und deren Registern selbst
durchführen. Bei Auswahl einer Pfarrei werden in der Pfarrbeschreibung Informationen zu
deren geschichtlicher Entwicklung angezeigt. Die Beschreibung gibt unter anderem Auskunft
über die Gründung und gegebenenfalls die Ursprungspfarrei, etwaige Filialen oder die
Situation nach der territorialen Neuordnung der Pfarreien von 2017.
Als Quelle mit Amtsbuchcharakter dokumentieren die Kirchenbücher mit
Tauf-, Heirats- und Sterbeeinträgen sowie Erstkommunions- und
Firmungslisten auf Grundlage der Sakramente die Mitgliedschaft in der
Katholischen Kirche. Daher sind diese Archivalien in der
öffentlichen Nutzung von besonderer Bedeutung, unterliegen aber
gleichzeitig aus Gründen des
Persönlichkeitsschutzes besonderen Schutzfristen. Die Veröffentlichung
der Daten erfolgt
unter Berücksichtigung der gesetzlichen und kirchenrechtlichen
Datenschutzbestimmungen.
Die geltenden Schutzfristen belaufen sich auf 120 Jahre für Taufen, auf
100 Jahre für
Hochzeiten und Sterbefälle sowie auf 110 Jahre für Erstkommunionen und
Firmungen.
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